Straftat! - Förderung der Prostitution




Rechtsfragen zum neuen Prostitutionsschutzgesetz

Straftat! - Förderung der Prostitution

Beitragvon howardchance » So 11. Sep 2016, 11:38

Bei der „Förderung der Prostitution" handelt es sich um einen alten Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch, der in Verbindung mit dem Prostitutionsgesetz von 2001 inhaltlich geändert wurde. Statt „Förderung der Prostitution“ heißt der Straftat-Bestand in § 180a seitdem „Ausbeutung von Prostituierten“. Davon profitierte jedoch überraschenderweise gerade das „Betreiber-Gewerbe“, da durch die veränderte Gesetzgebung u.a. „das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet.“ Was vorher scharf an der strafbaren Zuhälterei kratzte, wie etwa die gewerbliche Zimmervermietung zu Wucherpreisen, die Vermittlung von Prostituierten oder die anbahnende Werbung für Prostituierte, wurde plötzlich zu einem gesetzlich akzeptiertem Geschäftsmodell, da sich die Ausbeutung von Prostituierten in den meisten Fällen nicht (mehr) nachweisen ließ.
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