Rotlicht-Milieu: Beschäftigungs-Verbote




Rechtsfragen zum neuen Prostitutionsschutzgesetz

Rotlicht-Milieu: Beschäftigungs-Verbote

Beitragvon howardchance » So 11. Sep 2016, 14:22

Nicht jeder darf zukünftig mehr mitspielen! - Der Staat will sich die Leute anschauen, die im Rotlicht-Gewerbe hinter den Kulissen tätig sind. Dazu wurde im neuen Gesetz eine umfangreiche Rubrik geschaffen, die sich mit der Zuverlässigkeit der Person befasst!

Generell kann man feststellen, dass alle in Prostitutionsbetrieben beschäftigten Mitarbeiter, die irgendeine Weisungsbefugnis des Betreibers besitzen und damit zu seinem verlängerten Arm werden, amtlich zuverlässig sein müssen. Diese Zuverlässigkeit wird über das vorzulegende Führungszeugnis, Rückfragen bei den Polizeidienststellen und den Anforderungskatalog des Gesetzes sichergestellt. Im Zweifelsfall kann das Amt dann Beschäftigungsverbote aussprechen, die vom Betreiber selbstverständlich einzuhalten sind.
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