Keine bösen Rocker mehr im Rotlicht-Gewerbe?




Rechtsfragen zum neuen Prostitutionsschutzgesetz

Keine bösen Rocker mehr im Rotlicht-Gewerbe?

Beitragvon howardchance » So 11. Sep 2016, 13:19

Ja: in vielen Rotlicht-Vierteln der Republik sind die muskelbepackten tätowierten Herren, die gerne gemeinschaftlich Motorrad fahren, fester Bestandteil des Milieus. Sehr zum Leidwesen der Politik, die diesen Herren einfach überhaupt nicht über den Weg traut. Daher hat man sich im Gesetz etwas ganz besonderes einfallen lassen, um die vermeintlich bösen Buben aus den roten Quartieren zu vertreiben. Dazu lesen wir im Gesetz:

Wem innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes untersagt wurde oder wer Mitglied eines unanfechtbar verbotenen Vereins ist oder war, bei dem gilt die Zuverlässigkeit als nicht gegeben. Dies gilt in der Regel auch, wenn die Mitgliedschaft nicht seit mindestens 10 Jahren erloschen ist.

In Deutschland gibt es nicht so viele unanfechtbar verbotene Vereine, die im Rotlicht aktiv sind. Daher verstehe ich die Umschreibung des Gesetzgebers als verklausulierten Hinweis auf Rocker und rocker-ähnliche Organisationen.
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