2017: Megastrafe für Freier vorgesehen!




Rechtsfragen zum neuen Prostitutionsschutzgesetz

2017: Megastrafe für Freier vorgesehen!

Beitragvon howardchance » So 11. Sep 2016, 11:51

Der Freier ist mit sage und schreibe "bis zu 50.000 Euro" dabei, wenn er ab Juli 2017 gegen die Kondompflicht verstößt. Eine geradezu unglaubliche Summe mit einer deutlichen Signalwirkung, wobei die Spanne bei 1 € beginnt und bei 50.000 € endet. Der Freier (oder netter vielleicht: der Kunde) ist übrigens der einzige der am Verstoß beteiligten Personen, der direkt mit einem Bußgeld bedroht wird!

Prostituierte und Clubbetreiber, die beim „Kondomverzicht" mitwirken, diesen anbieten oder dulden, können nach den Vorschriften nur auf indirektem Weg mit einem Bußgeld belegt werden und dann auch nur mit einer Summe im eher erträglichen Bereich.
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