Überwachungsstaat - Kehrtwende bei der Prostitution!




Rechtsfragen zum neuen Prostitutionsschutzgesetz

Überwachungsstaat - Kehrtwende bei der Prostitution!

Beitragvon howardchance » So 11. Sep 2016, 10:35

George Orwell lässt grüssen! - Kaum ein Bereich des gesellschaftlichen Lebens steht nicht mehr unter staatlicher Überwachung! - Abschaffung des Bargelds, gläserne Konten und nun auch drastische Eingriffe in die Gewerbefreiheit und in die Persönlichkeitsrechte von Prostituierten und Clubbetreibern! - Adieu Liberalität! - Wie erklärt sich eine Kehrtwende um 180 Grad? - Bislang war im Rotlicht-Gewerbe fast alles gesetzlich erlaubt, nun wird plötzlich fast alles eingeschränkt und verboten! - Sind wir auf dem Weg zu einem neuen Staat, der seine Bürger in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bevormunden will?

Wir erleben es ja nun mal täglich, dass die Freiheit des Bürgers sich in vielen Bereichen nicht mehr wie Freiheit anfühlt. Im digitalen Zeitalter wird dokumentiert, gespeichert, ausgewertet, was das Zeug hält. Im Bereich Prostitution gab es bislang noch sehr große Schlupflöcher. Zum einen wusste der Staat nicht so genau, wer sich überhaupt prostituierte und zum anderen war und ist im Rotlicht Bargeld immer noch die beliebteste Währung. Warum das so ist, liegt ja klar auf der Hand: der Freier ist an EC- oder Kreditkartenbelegen mit fragwürdigen Empfängern überhaupt nicht interessiert und die Damen können ihre Buchhaltung sehr flexibel anpassen, da es Registrierkassen und Quittungen für sexuelle Dienstleistungen im 1:1-Geschäft nicht gibt! - So erfährt in der Regel niemand, welche Umsätze und Gewinne wirklich erzielt werden und das deutsche Finanzamt schaut ziemlich in die Röhre. Wenn eine Prostituierte nicht dummerweise für sich selbst ihre Umsätze irgendwo notiert, sind selbst Schätzungen schwierig. Die Konsequenz: kein veranlagter Steuerbürger, keine aufgezeichneten Umsätze ... kein Geld für Vater Staat!

Das neue Prostitutionsschutzgesetz bietet dem Staat einen besonderen Schutz: Die Anmeldepflicht für Prostituierte identifiziert die Dienstleisterinnen und damit wird deutlich, dass diese Gewinnerzielungsabsichten haben und damit unter die Abgabenordnung fallen. Der Datenabgleich zwischen der Anmeldebehörde und der Finanzbehörde sind gesetzlich vorgeschrieben und werden den Staat ab 2017 vor umfangreichen Steuerverlusten schützen! Ein Aspekt, den man nicht aus den Augen verlieren sollte, denn Verstösse gegen die Abgabenordnung nennt man schlicht und ergreifend „Steuerhinterziehung" und die ist nun mal keine kleine Ordnungswidrigkeit, sondern eine „richtige" Straftat!
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