Wie ist die Lage bei der "privaten Wohnungsprostitution" einzuschätzen?
Das Gesetz sagt ja, das eine Prositituierte die nur für sich privat arbeitet und niemand anstellt das dies auch in Ihrer Wohnung machen kann. Dafür gelten dann aber nicht die Auflagen an eine Prostitutionsstätte, oder? Sonst würde es ja gar keinen Sinn machen einer einzelnen Wohnungsprostituierten Ausnahmen zu gestatten, dann aber zu verlangen die Wohnung wie ein Bordell umzubauen.